Die neue Rechtschreibung samt aller Tücken

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Die Rechtschreibreform 1996 macht seit Einführung nicht nur einigen unserer Kunden, sondern auch uns selber des öfteren zu schaffen – insbesondere, wenn sie älteren „Baujahrs“ sind. Ich selber bin 1968 geboren, also noch ein „Kind der alten Rechtschreibung“.

Die Tücken der Rechtschreibung

Ein Diskussionsthema ist immer wieder die Groß- und Kleinschreibung von Anreden. Wann schreibt man „Du“ oder „du“? Eigentlich wäre es ja alles so einfach, denn diese Schreibweisen sind genau geregelt. Bei uns in Österreich wird gemäß amtlicher Bekanntgabe des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur durch die reformierten Rechtschreibregeln die Rechtschreibung geregelt. In Zweifelsfällen gilt das „Österreichische Wörterbuch“. Es gibt ein amtliches Regelwerk (PDF) auch online.

Im Kapitel 2.5 §65 sind auch die sogenannten Anredepronomen geregelt.

Das Anredepronomen Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr sowie die zugehörigen flektierten Formen schreibt man groß.

Richtig also: „Wir würden uns freuen, Sie zu begrüßen!“
Falsch: „Bestehen ihrerseits Bedenken?“

Im folgenden §66 geht’s dann um’s „Du“ (oder doch „du“?)

Die Anredepronomen du und ihr, die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer sowie das Reflexivpronomen sich schreibt man klein.

Richtig also: „Wir würden uns freuen, wenn du kommst“ oder „Haben Sie sich schon angemeldet?“

Wo eine Regel, da auch oft eine Ausnahme. Denn „In Briefen können die Anredepronomen du und ihr mit ihren Possessivpronomen auch großgeschrieben werden.“. Können, aber nicht müssen – typisch österreichische Lösung, oder?

Also wäre „Ich lade dich…“ ebenso richtig wie „Ich lade Dich…“.

Sie sind nicht allein

Neulich auf einem Werbeplakat eines Autoherstellers fanden wir den Satz:

Fahren Sie probe.

Soweit so gut, wenn ganz unten im Text nicht auch noch stehen würde:

Jetzt Probefahren!

Ja was denn nun? Da hat eine Werbeabteilung aber ordentlich gepatzt, denn es sollte zumindest den Profis geläufig sein, dass wir nur mehr „Probe fahren„. Aber Ausnahmen gibt es leider auch haufenweise. Und so ist es immer ratsam ein aktuelles Exemplar des Duden zu haben.

Korrekturlesen ist teuer

Und dann noch die oft gestellt Frage, warum wir die Texte auf Ihren Einladungen eigentlich nicht korrigieren. Zum einen sind wir allesamt keine Lektoren (und selbst die „garantieren“ nicht für eine perfekte Arbeit), andererseits würde ein professionelles Korrekturlesen den Preis der Karten enorm verteuern.

(Online) Helfer

Im Web gibt es zahlreiche Webseiten, die einem unterstützend unter die Arme greifen. Besonders gut hat uns die Rechtschreibprüfung beim „Duden“ gefallen. Hier können Sie bis zu 800 Zeichen eingeben bzw. mittels Kopieren und Einfügen Ihren Text platzieren. Fehler werden farblich hervorgehoben.

Als sehr brauchbar hat sich auch die Rechtschreibprüfung im weit verbreitenden Textverarbeitungsprogramm Microsoft Word erwiesen. Schreiben Sie Ihre Texte einfach dort und Word wird Fehler automatisch unterstreichen (vergessen Sie allerdings nicht, die „neue Rechtschreibung“ als Wörterbuch auszuwählen).

Wie auch schon in unseren FAQs geschrieben steht, können wir keine Verantwortung für Textfehler übernehmen. Aber vielleicht hilft dieser Blog ein wenig weiter, solche Fehler zu vermeiden.

Titelbild (c) web.de
 

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